
Lebensmittelhygiene
Die Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) beschreibt die hygienischen Anforderungen
an das gewerbsmäßige Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln.
In
der LMHV wird unter anderem die Verpflichtung der betrieblichen Eigenkontrolle auf
Schädlingsbefall beschrieben.
In der Anlage zur LMHV heißt es :
"Schädlingsbefall ist
durch geeignete Verfahren zu kontrollieren, und der gegebenenfalls festgestellte
Befall ist nach dem Stand der Technik sachgerecht zu bekämpfen."
Das Eigenkontrollkonzept
orientiert sich an dem international anerkannten
HACCP- Konzept (Hazard Analysis Critical
Control Points).
Die von der LMHV geforderten Eigenkontrollen durch geeignete Verfahren,
ist für einen Lebensmittel verarbeitenden Betrieb schwerlich zu bestimmen, auch ist
ein eventuelle sachgerechte Bekämpfung nach dem Stand der Technik von einem solchen
Betrieb schwerlich zu verlangen.
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen zum Thema Lebensmittelhygiene und Qualitätssicherung. zudem führen wir gegebenenfalls erfordlerliche Bekämpfungsmaßnahmen durch.
Darum fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.